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   BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56   

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https://dejure.org/1957,5074
BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56 (https://dejure.org/1957,5074)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1957 - I ZR 122/56 (https://dejure.org/1957,5074)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1957 - I ZR 122/56 (https://dejure.org/1957,5074)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56
    Eine Norm über die Verteilung der Beweislast für Rechtsverhältnisse, die nach ausländischem Rechte zu beurteilen sind, kann in dem deutschen Rechte nicht gefunden werden (BGHZ 3, 342 [346]).

    Nach der vom Bundesgerichtshof gebilligten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts kann schließlich auch ein sachlich auf irrevisiblem Recht beruhendes Urteil grundsätzlich nicht wegen Verletzung der §§ 139 und 286 ZPO angegriffen werden (BGHZ 3, 342 [346/47] mit Nachweisen).

    Der Grundsatz erleidet nur dann eine Ausnahme, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Urteilsbegründung verfahrensrechtlich zu beanstanden ist; wenn also insbesondere die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als das Berufungsgericht einen Beweisantrag übersehen hat, obwohl dieser von dem Rechtsstandpunkt aus, den das Gericht für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war, oder wenn ein Verstoss gegen § 139 ZPO insofern vorliegt, als das Berufungsgericht in einer von ihm selbst für beachtlich gehaltenen Frage das Parteivorbringen nicht hinreichend durch Ausübung des Fragerechts aufgeklärt hat (RGZ 159, 33 [51 ff] mit Nachweisen, BGHZ 3, 342 [347], BGHZ 10, 367 [372]).

  • RG, 29.10.1938 - II 178/37

    1. Kann eine Haftung für rechtsgeschäftliches Handeln im Namen einer erst im

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56
    Nach § 549 ZPO ist ausländisches Recht nicht revisibel, und zwar auch dann nicht, wenn es tatsächlich mit revisiblem deutschen Recht oder mit allgemeinen Rechtsanschauungen und Auslegungsregeln übereinstimmt (RG JW 1935, 3465, RGZ 159, 33 [51]).

    Der Grundsatz erleidet nur dann eine Ausnahme, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Urteilsbegründung verfahrensrechtlich zu beanstanden ist; wenn also insbesondere die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als das Berufungsgericht einen Beweisantrag übersehen hat, obwohl dieser von dem Rechtsstandpunkt aus, den das Gericht für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war, oder wenn ein Verstoss gegen § 139 ZPO insofern vorliegt, als das Berufungsgericht in einer von ihm selbst für beachtlich gehaltenen Frage das Parteivorbringen nicht hinreichend durch Ausübung des Fragerechts aufgeklärt hat (RGZ 159, 33 [51 ff] mit Nachweisen, BGHZ 3, 342 [347], BGHZ 10, 367 [372]).

  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56
    Auch nach dem in Ermangelung eines ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Parteiwillens zu berücksichtigenden sogenannten mutmasslichen (hypothetischen) Parteiwillen würde (BGHZ 19, 110 [BGH 22.11.1955 - I ZR 218/53] [111], BGH Ufita 1957, 88 [94]) Schweizer Recht anzuwenden sein.
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56
    Der Grundsatz erleidet nur dann eine Ausnahme, wenn vom Standpunkt der Auslegung aus, die das Berufungsgericht selbst dem ausländischen Recht gibt, die Urteilsbegründung verfahrensrechtlich zu beanstanden ist; wenn also insbesondere die Vorschrift des § 286 ZPO insofern verletzt ist, als das Berufungsgericht einen Beweisantrag übersehen hat, obwohl dieser von dem Rechtsstandpunkt aus, den das Gericht für das nicht revisible Recht eingenommen hat, beachtlich war, oder wenn ein Verstoss gegen § 139 ZPO insofern vorliegt, als das Berufungsgericht in einer von ihm selbst für beachtlich gehaltenen Frage das Parteivorbringen nicht hinreichend durch Ausübung des Fragerechts aufgeklärt hat (RGZ 159, 33 [51 ff] mit Nachweisen, BGHZ 3, 342 [347], BGHZ 10, 367 [372]).
  • RG, 09.07.1932 - VI 205/32

    1. Ist der Rechtsweg zulässig für Ansprüche, die sich aus dem Abschlusse eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1957 - I ZR 122/56
    Auch nach dieser negativen Seite soll nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts die Entscheidung der Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen sein (RGZ 137, 324 [347/48], Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozessrechts, 7. Aufl. § 140 III 1 c).
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